Facebook Pixel

Warnhinweis: Das Einbinden des Facebook Pixel auf Websites ist in Deutschland nicht ohne rechtliches Risiko möglich, da hier unter Umständen ungefragt Daten der Websitebesucher an den Anbieter des Dienstes übertragen werden. Nach Ansicht einiger Gerichte und Datenschutzbehörden genügt dafür ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht. Empfohlen wird hier eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer, was wir technische zum momentanen Zeitpunkt jedoch nicht unterstützen können.

Wenn du es dennoch tun möchtest, solltest du folgende Vorgehensweise bei deiner Spreadmind Webseite umsetzen, um deinen Besuchern zumindest ein Opt-out des Trackings (Deaktivierung) zu ermöglichen:

Um ein Facebook Pixel trotz des Warnhinweises in deine Spreadmind Webseite einzubinden, kannst du die Schritte in unserer Dokumentation folgen: Wo füge ich den Facebook Pixel ein?

Wichtiger Hinweis 1:

Wir haben uns beim Facebook Pixel dafür entschieden, dem Besucher die Opt-Out-Option über den Cookie Hinweis zu ermöglichen. Somit ist eine “normale” Nutzung des Facebook Pixels erlaubt. Damit sind wir auf dem aktuellen Stand der Technik.

Es ist jedoch nicht erlaubt, Daten per “erweitertem Abgleich” bei Facebook hochzuladen. Darunter versteht man, dass die durch das Pixel erhobene Datenbasis bei Facebook zusätzlich durch eigene Kundendaten angereichert werden (Hochladen für die Funktionen “Custom Audiences oder “Look-Alike-Audiences”). Denn dafür würdest du eine Einwilligung (Opt-In) vom Besucher benötigen, was wir technisch jedoch nicht unterstützen können.

Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen.

Wichtiger Hinweis 2:

Wenn du bisher das Facebook Pixel über das Einfügen des Tracking-Codes in den Header deiner Spreadmind Webseite eingebunden hast. Dann solltest du unbedingt den Code nun wieder entfernen. Ansonsten wird es sehr wahrscheinlich  nicht DSGVO konform eingebunden sein.

Also nehme den alten Tracking-Code raus und folge den oben genannten Schritten!